Mietwagen

Wer fern der Heimat mobil sein möchte, für den ist ein Mietwagen oft die richtige Entscheidung. Dieser bringt den Vorteil das man nicht das eigene Gefährt über große strecken mitnehmen muss sondern mit Flugzeug, Zug oder ähnlichem anreisen kann und vor Ort dennoch so unabhängig ist wie möglich. Doch auch bei der Wahl und der Übernahme des Leihgefährts sollte man im eigenen Interesse manches beachten.

Mietwagen – Welchen sollte man für sich wählen?

Zum Einen sollte man sich natürlich Gedanken machen welchen Anforderungen das benötigte Auto entsprechen sollte. Möchte man Dinge transportieren so benötigt man einen Van. Ist man privat unterwegs und hauptsächlich in der Stadt kann ein Kleinwagen durchaus Vorteile haben. Zum Anderen ist man gut beraten auf die Preise zu schauen. Bei welchem Anbieter mietet man sein Gefährt. Welches Modell, mit welcher Ausstattung ist angemessen und welches würde das eigene Budget sprengen? Das alles sind dinge die sollten durchdacht werden. Auch der Verbrauch des Autos spielt eine Rolle. Wer sonst einen verbrauchsarmen Kleinwagen fährt und dann zur Edelkarosse greift, oder dem SUV, der kann was Benzinkosten angeht schlimme Überraschungen erleben.

Mietwagen – Vorsicht bei der Übergabe

Wenn man sich für seinen Mietwagen entschieden hat dann ist man gut beraten diesen vor der ersten Fahrt sehr gewissenhaft zu inspizieren. Einerseits sollte man auf den Zustand des Gefährts achten. Kratzer im Lack, beschädigte Armaturen oder Flecken im Bezug sollten zur Sicherheit auf jeden Fall genau festgehalten werden und vor Abfahrt mit dem Vermieter zusammen dokumentiert sein. Sonst läuft man Gefahr bei Rückgabe für Schäden haften zu müssen, welche von vorn herein vorhanden waren. Dies kann aus versehen oder aus Gewinnsucht des Vermieters geschehen. Des weiteren ist es sehr wichtig auf Details wie ausreichend Profil auf den Reifen, funktionierende Lichter und allem was sonst mit Verkehrssicherheit zu tun hat zu achten. Denn im Falle einer Verkehrskontrolle haftet immer der Fahrer für Sicherheitsmängel, nicht der Vermieter.

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